Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken

Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken

Finanzielle Unterstützung durch die Stadt Viersen

Alte, prächtige Laubbäume in privaten Gärten sind echte Hingucker. Mit ihrem beeindruckenden Stammumfang, ihrer stattlichen Höhe und der weit ausladenden Krone wirken sie fast schon majestätisch und verdienen besonderen Schutz. Um den Erhalt dieser ökologisch wertvollen und ortsbildprägenden Bäume auf privaten Grundstücken zu sichern, wird finanzielle Unterstützung für Pflegemaßnahmen angeboten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie genau die Stadt Viersen die Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken unterstützt. Viel Freude beim Informieren!

Welcher Baumbestand ist förderungsfähig?

Die Stadt Viersen fördert die Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken. Unterstützt werden baumpflegerische Maßnahmen sowie fachkundige Baumgutachten für heimische Laubbäume, die einen Stammumfang von mindestens 1,50 Meter aufweisen – gemessen in einem Meter Höhe. Ziel ist es, die Bäume durch gezielte Pflegemaßnahmen langfristig zu erhalten. Diese Maßnahmen müssen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV Baumpflege) durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise die Pflege und Regeneration der Baumkrone, sowie der Einbau von Systemen zur Stabilisierung von Kronen, Stämmen und Ästen. Auch Maßnahmen zur Bodenverbesserung im Umfeld des Baumes können gefördert werden.

Einzelheiten zur Förderung

Bäume auf privaten Grundstücken, die privat genutzt werden, sind förderfähig. Gehölze in Baumschulen, Gärtnereien und Obstplantagen sowie Bäume, die bereits durch andere Programme oder Maßnahmen gefördert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die maximale Fördersumme pro Baum beträgt 500 Euro. Pro Kalenderjahr können nach individueller Prüfung und Genehmigung bis zu drei Bäume pro Grundstück und Antragsteller gefördert werden.

Eine Förderung muss bei der Stadt Viersen schriftlich beantragt werden. Nebst Antrag zum Förderprogramm Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken müssen ein Foto des Baumes oder der Bäume, ein detaillierter Kostenvoranschlag der jeweiligen Maßnahme und ein Qualifizierungsnachweis des ausführenden Unternehmens eingereicht werden. Die baumpflegerischen Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Mehr hierzu finden Sie in der 

Richtlinie zum Förderprogramm „Pflege von Altbäumen auf privaten Grundstücken“ (PDF, 35 KB).

Nach der Prüfung des Antrags und einer Ortsbesichtigung wird ein Bescheid ausgestellt, der die voraussichtliche Höhe der Förderung festlegt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung.

Ansprechpartner:

Ansprechpartner im Fördermittelmanagement ist Martin Kunz, Telefon 02162 101-586,
E-Mail: foerdermittelmanagement@viersen.de.

Die fachliche Begleitung erfolgt durch Oliver Lennackers von den Städtischen Betrieben, Telefon 02162 101-423.

 

Der Erhalt von Altbäumen auf privaten Grundstücken ist nicht nur ein Gewinn für das Landschaftsbild, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz. Mit der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Viersen können Eigentümer aktiv dazu beitragen, diese wertvollen Naturdenkmäler zu bewahren und die ökologische Vielfalt in ihrer Umgebung zu fördern.

 

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

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