Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Was er genau ist und wo man ihn findet

Ein Flächennutzungsplan ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung und bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Er zeigt, wie die verschiedenen Flächen innerhalb des Gemeindegebiets genutzt werden sollen und stellt eine wichtige Planungsgrundlage dar. In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen, was ein Flächennutzungsplan ist, wo man ihn finden kann und wie er sich vom späteren Bebauungsplan unterscheidet. Viel Freude beim Informieren!

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte Nutzung aller Flächen in einer Gemeinde darstellt. Er wird vom Rat der Gemeinde beschlossen und bedarf der Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Im Flächennutzungsplan wird die langfristige städtebauliche Entwicklung festgelegt, wobei verschiedene Nutzungen wie Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen dargestellt werden. Diese Darstellungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich für die Bürger, sondern dienen als Grundlage für die weitere Bauleitplanung.

  1. Darstellung und Festsetzung

Im Flächennutzungsplan arbeitet man mit Darstellungen, die die geplante Nutzung der Flächen grob skizzieren. Diese Darstellungen geben Auskunft darüber, wie die Gemeinde die Nutzung der Flächen in der Zukunft plant, ohne jedoch rechtsverbindliche Festlegungen zu treffen. Im späteren Bebauungsplan, der auf dem Flächennutzungsplan basiert, werden diese Darstellungen dann in verbindliche Festsetzungen überführt. Der Bebauungsplan enthält detaillierte Vorschriften und ist für die Grundstückseigentümer und Bauherren rechtsverbindlich.

Der erste Schritt im Bauleitplanverfahren ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde. Dieser Plan legt fest, wie die Flächen genutzt werden sollen und welche baulichen Maßnahmen erlaubt sind.

  1. Wo findet man den Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde ist in der Regel über das jeweilige Rathaus oder die Stadtverwaltung einsehbar. Viele Gemeinden stellen ihre Flächennutzungspläne mittlerweile auch online zur Verfügung. Der Flächennutzungsplan für die Kreise Viersen, Kleve, Wesel, deren kreisangehörige Kommunen und die Stadt Krefeld ist im Geoportal Niederrheinzu finden. Dieses Portal ermöglicht es, die geplante Nutzung der Flächen digital zu erkunden und sich über aktuelle Planungen zu informieren.

  1. Darstellungen im Flächennutzungsplan

Gemäß § 5 Absatz 2 Baugesetzbuch werden im Flächennutzungsplan verschiedene Nutzungen dargestellt. Dazu gehören:

  • Art der baulichen Nutzung: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen etc.
  • Gemeinbedarfseinrichtungen: Schulen, Kirchen etc.
  • Verkehrsflächen: Straßen, Schienen etc.
  • Ver- und Entsorgungsanlagen: Abfalldeponien etc.
  • Wasserflächen: Stehende und fließende Gewässer, Überschwemmungsgebiete etc.
  • Aufschüttungen und Abgrabungen: Steinbrüche etc.
  • Landwirtschaft und Wald: Ackerflächen etc.
  • Grünflächen

Diese Darstellungen sind nicht abschließend, und die Gemeinde kann weitere Nutzungen darstellen, solange sie im Rahmen des Flächennutzungsplans bleiben.

  1. Zuständigkeit bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans

Das Aufstellen und Ändern von Flächennutzungsplänen ist Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit. Somit wird sichergestellt, dass sowohl die Initiative als auch die Verantwortung für die Bauleitpläne eindeutig im örtlichen Bereich liegt, nämlich bei der Gemeinde und ihrem von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Rat der Gemeinde.

Unterschiede zum Bebauungsplan

Im zweistufigen System der Bauleitplanung bildet der Flächennutzungsplan die erste Stufe als vorbereitender Plan, während der Bebauungsplan als verbindlicher Plan die zweite Stufe darstellt. Der grundlegende Unterschied zwischen diesen Plänen liegt darin, dass der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet abdeckt, während der Bebauungsplan nur für bestimmte Teilbereiche gilt.

Darüber hinaus muss die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden. In Nordrhein-Westfalen ist dies die zuständige Bezirksregierung. Diese Genehmigung dient als Instrument der Rechtsaufsicht. Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch muss die Genehmigung innerhalb von drei Monaten erfolgen. Sollte die Genehmigung nicht innerhalb dieser Frist mit Angabe von Gründen abgelehnt werden, gilt sie als erteilt.

Während der Flächennutzungsplan eine grobe Übersicht über die geplante Nutzung der gesamten Gemeinde gibt, ist der Bebauungsplan viel detaillierter. Der Bebauungsplan legt für bestimmte Teilbereiche der Gemeinde fest, wie diese konkret bebaut und genutzt werden dürfen. Diese Festsetzungen sind rechtsverbindlich und geben genaue Vorschriften zu Bebauungshöhen, Bauweisen und Nutzungsmöglichkeiten vor. Der Flächennutzungsplan dient dabei als übergeordnete Planungsvorgabe, die im Bebauungsplan konkretisiert wird.

 

Der Flächennutzungsplan ist ein unverzichtbares Instrument der kommunalen Bauleitplanung und legt die langfristige städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde fest. Er gibt einen Überblick über die geplante Nutzung der Flächen und dient als Grundlage für die Erstellung rechtsverbindlicher Bebauungspläne. Durch die Kenntnis der Flächennutzungspläne können Bürger besser nachvollziehen, wie ihre Gemeinde sich in Zukunft entwickeln soll.

 

Herzliche Grüße aus Viersen

 

Ihre Daniela Mischel

 

 

 

Quellen: Bauportal.NRW, Stadt Viersen, Geoportal Niederrhein

 

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